Entfall der Differenzbesteuerung ab 01.01.2025

Entfall der Differenzbesteuerung ab 01.01.2025

Seit dem 1. Januar 2025 entfällt in der Europäischen Union die Differenzbesteuerung für neu importierte Silbermünzen. Diese Münzen müssen seit 01.01.2025 mit der vollen Umsatzsteuer in Höhe von 20% auf den gesamten Verkaufspreis verkauft werden. Bisher wurde lediglich die Handelsspanne, also die Spanne zwischen Ein- und Verkaufspreis des Händler besteuert, was zu günstigeren Preisen für Anleger führte.

Übergangsregelungen

Für Silbermünzen, die vor dem 1. Januar 2025 in die EU importiert wurden, gilt eine Übergangsregelung. Die Händler dürfen diese Münzen weiterhin als differenzbesteuert verkaufen, solange sich diese in deren Lagerbestand befinden. Dadurch haben Händler die Möglichkeit, ihren Kunden auch nach dem Stichtag weiterhin prägefrische, differenzbesteuerte Ware anzubieten. Auch wir als Glänzend Vorsorgen verfügen noch über Bestände von differenzbesteuerten Silbermünzen, die sie über unseren Online-Shop bestellen können.

Auf Grund der starken Nachfrage gilt hier aber ausschließlich das Prinzip „first come, first served“!

Auswirkungen auf Anleger

Die Abschaffung der Differenzbesteuerung führt unweigerlich zu einer erheblichen Preissteigerung für neu importierte Silbermünzen. Wir empfehlen daher unseren Kunden zukünftig, den Erwerb von bereits differenzbesteuerten Beständen, die wir als Händler von Kunden ankaufen.

Wir empfehlen aber auch klar den Umstieg auf Silberbarren. Silberbarren unterlagen bereits vor der Änderung der vollen Mehrwertsteuer, sodass sich hier keine steuerlichen Veränderungen ergeben.

Fazit

Die Neuregelung der Besteuerung von Silbermünzen in der EU ab dem 1. Januar 2025 führt zu einer Verteuerung neu importierter Münzen aufgrund der vollen Umsatzsteuer. Edelmetallanlegern empfehlen wir, ihre Investitionsstrategien entsprechend anpassen und mögliche Alternativen in Betracht ziehen.

Für Beratungsgespräche stehen wir sehr gerne zur Verfügung!

Bild von Freepik

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