Edelmetalle steuerfrei kaufen: Das müssen Sie wissen
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Der Kauf von Edelmetallen gilt als sichere und langfristige Wertanlage. Doch viele Anleger fragen sich: Wann ist der Erwerb von Gold, Silber oder anderen Edelmetallen steuerfrei? In diesem Artikel erhalten Sie eine klare Übersicht über die steuerlichen Regelungen in Österreich und Deutschland – damit Sie wissen, worauf es wirklich ankommt.
Steuerfreiheit beim Goldkauf
Österreich
In Österreich ist der Kauf von Anlagegold grundsätzlich mehrwertsteuerfrei.
Als Anlagegold gelten:
- Goldbarren mit einem Feingehalt von mindestens 995/1000
- Goldmünzen mit einem Feingehalt von mindestens 900/1000, die nach 1800 geprägt wurden, gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise am Markt gehandelt werden
Beispiele: Wiener Philharmoniker, Krugerrand, Maple Leaf, American Eagle
Der Verkauf von Anlagegold kann ebenfalls steuerfrei sein, wenn die Haltedauer mindestens ein Jahr beträgt. Wird Gold innerhalb eines Jahres verkauft, kann der Gewinn als Spekulationseinkommen gelten und muss gegebenenfalls versteuert werden.
Deutschland
Auch in Deutschland ist Anlagegold von der Mehrwertsteuer befreit (§ 25c UStG).
Für die Einkommensteuer gilt dieselbe Regel wie in Österreich: Gewinne aus dem Verkauf sind steuerfrei, wenn zwischen An- und Verkauf mindestens 12 Monate liegen.
Bei einem kürzeren Zeitraum ist der Gewinn steuerpflichtig, sofern er über 600 € liegt.
Silber, Platin und Palladium – wann fällt Steuer an?
Österreich
Im Gegensatz zu Gold unterliegt Silber, Platin und Palladium der Mehrwertsteuer.
- Standardmäßig beträgt sie 20 %
- Einige Händler bieten die sogenannte Differenzbesteuerung an: Nur die Handelsspanne wird besteuert – das senkt den Preis spürbar.
Wichtig: Beim Verkauf nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind private Gewinne steuerfrei, solange keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Deutschland
In Deutschland ist die Regelung ähnlich:
- Silber, Platin und Palladium sind mehrwertsteuerpflichtig (19 %)
- Über die Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) kann ebenfalls ein steuerlicher Vorteil erzielt werden
- Nach einer Haltefrist von einem Jahr sind private Gewinne beim Verkauf steuerfrei
Entdecken Sie hier unsere Silbermünzen, Silberbarren oder Silbermünzbarren.
Lagerung und Zollfreilager
Wer Edelmetalle kauft, kann zusätzlich von steueroptimierten Lagerlösungen profitieren.
In Zollfreilagern (z. B. in der Schweiz oder Liechtenstein) können Silber, Platin oder Palladium mehrwertsteuerfrei gelagert werden.
Solange die Metalle im Zollfreilager verbleiben, fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an. Erst bei physischer Entnahme greift die Steuerpflicht.
Diese Lösung ist vor allem für Anleger interessant, die langfristig denken und größere Mengen Edelmetall erwerben.
Die steuerliche Behandlung von Edelmetallen hängt von mehreren Faktoren ab:
- Art des Metalls (Gold ist steuerlich begünstigt)
- Haltedauer (mindestens 12 Monate für Steuerfreiheit)
- Lagerort (Zollfreilager als mögliche Option)
Wer sich vor dem Kauf informiert, kann rechtlich sauber und steueroptimiert investieren.
Egal ob in Österreich oder Deutschland – physische Edelmetalle bleiben eine attraktive Möglichkeit, Vermögen langfristig zu sichern und vor Inflation zu schützen.
Für eine persönliche Beratung können Sie uns hier kontaktieren.
(Bild von Freepik)